Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwimmschule Aquaris




I. GENERELLES
I.1. IMPRESSUM
Schwimmschule Aquaris
Mag. Karl-Heinz Rieder
Starkenweg 445
6073 Sistrans
Österreich (Austria)

Tel.: 0512/353820
E-Mail:
UID: ATU41622400

I.2. GELTUNGSBEREICH
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die im Rahmen des Kurs­unterrichtes der Schwimmschule Aquaris (im folgenden abgekürzt "SSA" genannt) von den dafür eingesetzten Schwimmlehrern und Kursleitern erbracht werden. Als Vertrags­partner (im folgenden "VP" genannt) gelten alle geschäftsfähigen Personen, die sich mündlich, schriftlich, fernschriftlich, telefonisch oder elektronisch (per E-Mail oder Internet) zu Kursen der SSA angemeldet haben.

Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten diese dem VP bekannt gegebenen AGBs der SSA. Der VP stimmt zu, dass im Fall der Verwendung von AGBs durch ihn im Zweifel von den Bedingungen der SSA auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des VPs un­wider­sprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen von der SSA gelten insofern nie als Zustimmung zu den Bedingungen des VPs.

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderung, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Ein Widerruf der AGBs durch den VP kann nur schriftlich und vor Kursantritt erfolgen. Erfolgt kein schriftlicher Widerruf gelten die AGBs von der SSA als akzeptiert. Ein schrift­licher Widerruf der AGBs ist gleichzusetzen mit einer Abmeldung des VPs aus den schon gebuchten Dienstleistungsangeboten der SSA, da eine Kursteilnahme aus­schließ­lich unter Akzeptierung der AGBs der SSA möglich ist. Eventuell davon betroffene Storno­for­derungen der SSA gegenüber dem VP entfallen dadurch nicht. Die AGBs der SSA liegen sowohl in Büroräumlichkeiten der Schwimmschule zur Einsichtnahme bereit bzw. können auf der Homepage der SSA unter

www.schwimmschule.com

jederzeit abgerufen und ausgedruckt werden.

I.3. PREISGESTALTUNG
Alle Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer aber exklusive Eintritt soweit nicht anders angeführt.

I.4. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort der gewerblichen Niederlassung des Dienstleisters A-6020 Innsbruck. Sollte eine der Geschäftsbedingungen ungültig sein, so gelten die anderen trotzdem weiterhin.




zu II. Schwimmkurse

zu III. Aqua-Fitness-Kurse

zu IV. Workshops



II. SCHWIMMKURSE
II.1. AN- und ABMELDUNGEN
Eine Kursteilnahme ist mit dem Zeitpunkt der definitiven Anmeldung zu einem ter­mi­ni­sierten Kurs verbindlich, da zu jedem Kurs nur eine bestimmte Anzahl an Per­sonen aufgenommen werden können. Abmeldungen können nur bis zu zwei Werk­tagen VOR Kursbeginn entgegengenommen werden. Abmeldungen, die später erfolgen, können mit einer 30 %igen Stornogebühr belastet werden. Für Abmeldungen die gar nicht oder nach Kursbeginn erfolgen wird die ganze Kursgebühr fällig gestellt.

II.2. SCHWIMMGARANTIE (nur bei 15stündigen Schwimmkursen!)
Die Schwimmgarantie kann nur wirksam werden, wenn der betreffende Schwimmkurs VOLLSTÄNDIG besucht wurde und das Mindestalter von 5 Jahren bereits vor Kursende erreicht ist. Die Schwimmgarantie tritt in Kraft, wenn oben genannte Bedingungen erfüllt wurden, und der/die Schwimmschüler/in ca. 10 m nicht selbständig ohne Schwimmhilfe schwimmen kann. Mit der gewährten Schwimmgarantie kann nochmals ein 10stündiger Schwimmkurs kostenlos besucht werden. Weitere Schwimmkurse sind kostenpflichtig. Die Schwimmgarantie ist nicht übertragbar! Sie ist an Kurs und Kursteilnehmer gebunden. Um die Schwimmgarantie in Anspruch zu nehmen ist es erforderlich, sich telefonisch oder persönlich bei Aquaris anzumelden, um den Kurstermin festzulegen. Bezüglich des kosten­losen Schwimmgarantiekurses gelten auch die unter Punkt 1 angeführten Be­stimmungen. Wird ein vereinbarter kostenloser Schwimmgarantiekurs ohne rechtzeitige Abmeldung nicht besucht, verfällt die Schwimmgarantie. Ebenfalls verfällt die Schwimm­garantie nach Ablauf von 6 Monaten, wenn in diesem Zeitraum kein Kurs in Anspruch genommen wird. Bei physischen oder psychischen Beeinträchtigungen der Schwimm­schüler (z. B. Down-Syndrom etc.) tritt die Schwimmgarantie nicht automatisch in Kraft. In diesen Fällen obliegt es der SSA über deren Gewährung zu entscheiden. Der/Die Schwimmlehrer/in führt nach bestem Wissen und Gewissen Aufzeichnungen über die Anwesenheit der Schwimmschüler. Im Zweifelsfall sind die Aufzeichnungen des/der Schwimmlehrers/in gültig.

II.3. KULANZREGELUNG FÜR VERSÄUMTE STUNDEN (gilt nur für Schwimmkurse!)
Sollten bei Schwimmkursen Stunden aus trifftigen Gründen versäumt werden (Krank­heit...), besteht die Möglichkeit 50 % der Kosten der ausgefallenen Stunden für einen weiteren Kurs bei der SSA gutzuschreiben. Die Gutschrift ist nicht kursgebunden. Diese Möglichkeit der Risikoteilung besteht nur nach telefonischer Rücksprache bei der SSA. Außerdem obliegt der SSA die Entscheidung den Kulanzweg einzuschlagen. Versäumte Stunden können aus Sicherheitsgründen NICHT bei anderen Schwimm­gruppen nach­geholt werden! Die Gutschriften können nicht bar abgelöst werden. Ebenso verfallen diese nach einem Jahr, wenn sie bis dahin nicht in Anspruch genommen wurden. Der/Die Schwimmlehrer/in führt nach bestem Wissen und Gewissen Auf­zeichnungen über die Anwesenheit der Schwimmschüler. Im Zweifelsfall sind die Auf­zeichnungen des/der Schwimmlehrers/in gültig.

II.4. KULANZREGELUNG FÜR VERSÄUMTE STUNDEN (gilt nur für Baby & Eltern-Kind-Schwimmkurse!)
Sollten bei Baby & Eltern-Kind-Schwimmkursen Stunden aus trifftigen Gründen versäumt werden (Krankheit...), besteht die Möglichkeit 50 % der Kurskosten bei Abmeldungen bis zur zweiten Kursstunde bzw. 30 % der Kurskosten bei Abmeldungen ab der dritten bis zur vierten Kursstunde für einen weiteren Kurs bei der SSA gutzuschreiben. Ab der fünften Kurs­stunde ist keine Gutschrift mehr möglich. Die Gutschrift ist nicht kursgebunden. Diese Möglichkeit der Risikoteilung besteht nur nach telefonischer Rücksprache bei der SSA. Außerdem obliegt der SSA die Entscheidung den Kulanzweg einzuschlagen. Die Gut­schriften können nicht bar abgelöst werden. Ebenso verfallen diese nach einem Jahr, wenn sie bis dahin nicht in Anspruch genommen wurden. Der/Die Schwimmlehrer/in führt nach bestem Wissen und Gewissen Aufzeichnungen über die Anwesenheit der Schwimm­schüler. Im Zweifelsfall sind die Aufzeichnungen des/der Schwimmlehrers/in gültig.

II.5. PRIVATSTUNDEN
Für Privatstunden gilt sinngemäß Punkt I.1. Werden vereinbarte Termine ohne Ab­meldung nicht wahrgenommen, wird die gesamte Stunde verrechnet.

II.6. HAFTUNG
Die Aufsichtspflicht des/der Schwimmlehrers/in erstreckt sich ausschließlich auf die Kurs­zeit. Vor Schwimmkursbeginn und nach Schwimmkursende kann die SSA keine Ver­ant­wortung für die Schwimmschüler übernehmen. Die Eltern werden brieflich und/oder telefonisch über die Kurszeiten und Aufsichtszeiten der Schwimmlehrer/innen in Kenntnis gesetzt. Außerhalb der Kurszeiten sind die Eltern für ihre Kinder verantwortlich. Wenn zu spät gekommene Schwimmschüler ohne Aufsicht zu ihrer Schwimmgruppe geschickt werden, kann im Falle eines Unfalls während des Weges zur Gruppe die SSA ebenfalls nicht zur Verantwortung herangezogen werden. In diesem Fall sind ebenfalls die Be­gleit­personen für die Folgen verantwortlich. Für erwachsene Teilnehmer kann auch während der Kurszeit keine Haftung übernommen werden. Jegwelche dem Kurs­teil­nehmer oder dessen Erziehungsberechtigten bekannten Beeinträchtigungen, welche eine Gefährdung des Kursteilnehmers darstellen könnten, müssen gemeldet werden (z. B. Epilepsie, Ohrenerkrankungen, Diabetis...), ansonsten ist die SSA auch während der Kurszeit haftungsfrei!


III. AQUA-FITNESS-KURSE

III.1. AN- und ABMELDUNGEN
Eine Kursteilnahme ist mit dem Zeitpunkt der definitiven Anmeldung zu einem ter­mi­ni­sierten Kurs verbindlich, da zu jedem Kurs nur eine bestimmte Anzahl an Per­sonen auf­genommen werden können. Abmeldungen können nur bis zu zwei Werk­tagen VOR Kurs­beginn entgegengenommen werden. Für Abmeldungen, die später bzw. gar nicht er­folgen, kann der Kursbeitrag einbehalten werden. Jedenfalls kann die SSA ent­scheiden, ob bei begründeten Abmeldungen der Kulanzweg eingeschlagen wird oder nicht. Eine Rückerstattung der Kursgebühr kann nur in Ausnahmefällen gewährt werden. Bei recht­zeitig eingetroffenen Abmeldungen wird der Kursbeitrag aber auf jeden Fall gut­ge­schrieben bzw. rückerstattet.

III.2. KULANZREGELUNG FÜR VERSÄUMTE STUNDEN (gilt nur für Wassergymnastikkurse!)
Kursgutschriften oder Nachholstunden sind bei Wassergymnastikkursen aus or­ga­ni­satorisch-administrativen Gründen nicht vorgesehen. Jeder angemeldete Teil­nehmer erhält bei Kursbeginn eine Kursbesuchskarte. Diese Karte kann bei Verhinderung des Kursteilnehmers an Personen seines Vertrauens weitergegeben werden. Diese sind mit dieser Karte berechtigt, bei dem betreffenden Kurs anstelle des gemeldeten Teilnehmers teilzunehmen. Um Mißverständnisse zu vermeiden, sollten sich diese allerdings vorher dem Kursleiter zu erkennen geben und die Kurskarte vorweisen.

III.3. HAFTUNG
Jeder Kursteilnehmer ist für sein gesundheitliches Wohlergehen selbst verantwortlich. Obwohl Wassergymnastik die wohl gesündeste Art von sportlicher Betätigung ist, sei darauf hingewiesen, daß bestimmte Risikogruppen trotzdem gesundheitliche Be­ein­träch­tigungen davontragen können (z. B. bei Herz-Kreis­lauf-Er­krankungen). Die SSA geht da­von aus, daß die Kurs­teil­nehmer selbst­ver­antwort­lich ent­scheiden können ob eine ärzt­liche Ab­klärung vor Kursantritt not­wendig ist oder nicht. Jedenfalls sei darauf hin­ge­wiesen, daß alle Kurse der SSA einen ausschließlich präventiven und nicht rehabilitativen Charakter haben.



IV. WORKSHOPS - AUSBILDUNGEN DER SCHWIMMSCHULE AQUARIS
IV.1. AN- und ABMELDUNGEN, PLATZRESERVIERUNGEN
Eine Kursteilnahme ist mit dem Zeitpunkt der definitiven Anmeldung zu einem ter­mi­ni­sierten Kurs bzw. der Einzahlung der Kursgebühr verbindlich, da zu jedem Kurs nur eine bestimmte Anzahl an Personen aufgenommen werden können. Der Aus­bildungs­platz wird bis zum angegebenen Einzahlungstermin vorreserviert. Sollte der Kursbeitrag bis zum angegebenen Einzahlungstermin nicht eingetroffen sein, wird der Aus­bildungs­platz an die Warteliste weitervergeben. Bei rechtzeitigem Eintreffen des Kursbeitrages wird der Platz weiterhin reserviert.

Stornierungen sind bis zu einer Woche vor Kursbeginn möglich. Der Kursbeitrag wird dann zur Gänze (abzüglich Bankspesen) rückerstattet. Bei späteren Abmeldungen müssen wir leider eine 30%ige Stornogebühr einbehalten. Erfolgt die Abmeldung am Tag des Kurs­beginns oder später beträgt die Stornogebühr 50 %.

IV.2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Kursbeitrag versteht sich brutto inklusive der angegebenen Leistungen. Bei Ein­zahlung (im besonderen aus dem Ausland) ist unbedingt darauf zu achten den Em­pfän­ger vollkommen spesenfrei zu halten. Eine eventuelle Verrechnung von Bank­spesen wird in jedem Fall nachbelastet. Auch Skonti oder Rabatte können nicht ohne vorherige Absprache und schriftliche Einigung abgezogen werden. Für Einzahlungen aus dem Ausland empfehlen wir bei Banküberweisungen die IBAN und die BIC Nummer mit anzugeben (spesengünstiger), die IBAN und BIC Nummer kann bei Bedarf mitgeteilt werden. Die SSA geht davon aus, daß die Kursteilnehmer selbstverantwortlich ent­scheiden können ob eine ärztliche Abklärung vor Kursantritt notwendig ist oder nicht.


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